Neues bei Elterngeld & Elternzeit: Das ändert sich ab Mai 2025
3. Partnerschaftsbonus bleibt auch bei Krankheit bestehen
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Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern, die sich Betreuung und Beruf gemeinsam in Teilzeit aufteilen. Neu ist: Der Bonus bleibt bestehen, selbst wenn einer der Elternteile länger krank wird. Das geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zurück. Bisher endete der Anspruch, sobald keine Lohnfortzahlung mehr erfolgte.
Diese Änderung bedeutet mehr Planungssicherheit für Elternpaare, die partnerschaftlich Verantwortung übernehmen möchten. Gerade in sensiblen Lebensphasen ist das eine wichtige Erleichterung.
Interessant:Wussten Sie, dass der Eiffelturm im Winter schrumpft?
Der Eiffelturm, eines der berühmtesten Wahrzeichen der Welt, kann aufgrund der Temperaturänderungen im Winter um bis zu 15 Zentimeter schrumpfen. Metall dehnt sich bei Wärme aus und zieht sich bei Kälte zusammen, was zu dieser bemerkenswerten Veränderung in der Größe des Turms führt. Diese thermische Reaktion ist ein Beispiel für die physikalischen Eigenschaften von Materialien und ihre Reaktionen auf Umweltbedingungen.