Das Thema Impfungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen, bleibt ein heiß diskutiertes Thema. In den letzten Jahren gab es immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen, bei denen Menschen Schadensersatzforderungen geltend machten, weil sie nach der Impfung gesundheitliche Probleme erlebten.
Ein aktueller Fall in Hamburg wirft nun erneut Fragen auf: Kann man einem Impfstoffhersteller zur Verantwortung ziehen, wenn nach der Impfung gesundheitliche Beschwerden auftreten? Ein Gericht hat sich nun mit einem solchen Fall beschäftigt und eine Klage abgewiesen – ein weiteres Kapitel in der rechtlichen Diskussion rund um die Corona-Impfungen.
Die Klägerin und ihr Fall
Die Klägerin, selbst Ärztin, stand der Corona-Impfung zunächst skeptisch gegenüber. Dennoch musste sie sich als Medizinerin impfen lassen, da sie zur Arbeit in einem medizinischen Umfeld verpflichtet war. Nach drei Impfungen klagte sie Biontech an, weil sie seitdem unter verschiedenen Symptomen wie Schmerzen im Oberkörper und Müdigkeit leide.
Ihre Forderung: Ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Doch das Gericht stellte fest, dass die vorgelegten ärztlichen Unterlagen den Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Impfung nicht belegen konnten.
1. Abweisung der Klage im Detail
Der Richter des Hamburger Landgerichts wies die Klage mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden Beweise für einen direkten Zusammenhang zwischen den Symptomen und der Impfung vorlagen.
Ärztliche Unterlagen, die die Klägerin präsentiert hatte, konnten dem Gericht nicht als ausreichend nachgewiesen werden, dass die Beschwerden in der Tat durch die Impfung verursacht wurden. Das Urteil stellt somit den Standpunkt klar, dass nicht jeder medizinische Zustand nach einer Impfung automatisch als Impfschaden betrachtet werden kann.
2. Wiederholte Klageabweisungen in Hamburg
Dies war nicht der erste Fall dieser Art in Hamburg. Bereits im März 2024 hatte ein Gericht eine ähnliche Klage gegen Biontech abgewiesen.
Laut dem Richter wurden bundesweit rund 100 ähnliche Verfahren geführt, in denen Kläger versucht haben, den Impfstoffhersteller für angebliche Impfschäden verantwortlich zu machen. In den meisten Fällen blieb die Beweislage jedoch unklar, was die Gerichte dazu bewegte, die Klagen abzuweisen.
3. Wissenschaftliche Grundlage der Impfung
Im Urteil wurde auch betont, dass der Corona-Impfstoff von Biontech nach wissenschaftlicher Prüfung durch medizinische Sachverständige zugelassen wurde.
Diese Experten kamen zu dem Ergebnis, dass der Nutzen der Impfung die Risiken deutlich überwiegt. Trotz der Klage bleibt dieser Konsens unter den Experten unberührt. Das Gericht stellte klar, dass der Nutzen der Corona-Impfung nach wie vor als eindeutig überwiegt und keine Zweifel an der Sicherheit des Impfstoffs bestehen.
4. Ernüchterndes Ergebnis für die Klägerin
Die Klägerin hatte gehofft, mit ihrer Klage gegen Biontech nicht nur ein Schmerzensgeld zu erhalten, sondern auch eine grundlegende Diskussion über die Sicherheit und den Nutzen der Corona-Impfungen anzustoßen.
Doch das Gericht urteilte zugunsten der wissenschaftlichen Konsensmeinung, was für die Klägerin ein enttäuschendes Ergebnis darstellt. Sie steht nun vor der Entscheidung, ob sie Berufung einlegen möchte, um das Urteil anzufechten.
5. Berufung noch möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte. Sollte sie sich dazu entschließen, könnte der Fall erneut vor einem höheren Gericht verhandelt werden, was jedoch zu weiteren Unsicherheiten führen könnte.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche rechtlichen und medizinischen Auswirkungen er auf künftige Klagen gegen Impfstoffhersteller haben wird.
6. Fazit: Ein Präzedenzfall für die Impfdebatte?
Der Fall zeigt, wie komplex die Rechtslage rund um mögliche Impfschäden und deren rechtliche Verfolgung ist. Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts unterstreicht die Bedeutung einer klaren wissenschaftlichen Grundlage bei der Bewertung von Impfstoffen und möglichen Nebenwirkungen.
Das Urteil könnte einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Verfahren darstellen und zeigt, wie schwer es ist, medizinische Beschwerden als Impfschäden anerkennen zu lassen, wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen.