Vor der Neuwahl im Februar 2025 kommt es nun zu einer Einigung innerhalb der ehemaligen Ampel-Koalition. FDP, SPD und Grüne haben sich auf eine Reform geeinigt, die eine Erhöhung des Kindergeldes sowie eine Senkung der Steuern durch den Ausgleich der kalten Progression vorsieht.
Dieses Vorhaben soll noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen und danach im Bundesrat final bestätigt werden. Es ist ein Schritt hin zu einer Entlastung der Bürger, die von der Inflation und den damit verbundenen Steuererhöhungen betroffen sind.
1. Kern des Gesetzes: Ausgleich der kalten Progression
Das Gesetz zielt darauf ab, die schleichende Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern. Dies soll durch die Anpassung von Eckwerten im Steuertarif erreicht werden, sodass die Steuerlast nicht weiter steigt.
Der Grundfreibetrag wird 2025 um 312 Euro auf insgesamt 12.096 Euro angehoben. Dies wird die Steuerlast für viele Bürger senken und den Effekt der kalten Progression ausgleichen. Weitere Anpassungen sind für 2026 geplant, um der anhaltenden Inflation und dem Existenzminimum gerecht zu werden.
2. Weitere Anpassungen der Steuertarif-Eckwerte
Neben dem Grundfreibetrag sollen auch andere Eckwerte des Steuertarifs angepasst werden, sodass höhere Steuersätze später greifen. Dies bedeutet, dass mehr Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert wird.
Diese Anpassung wird vor allem den Mittelstand entlasten, da höhere Einkommen erst später mit höheren Steuersätzen belastet werden. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst, was die Steuerlast weiter verringert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuerstruktur gerechter zu gestalten und die Belastungen für die Bürger zu senken.
3. Kindergeld-Erhöhung und Anpassung des Kinderfreibetrags
Das Kindergeld wird zum Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro monatlich erhöht. Zudem wird der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben. Diese Maßnahmen sollen Familien mit Kindern finanziell entlasten und dazu beitragen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu kompensieren.
Besonders Familien mit mittleren und geringeren Einkommen profitieren von dieser Entlastung. Auch in den kommenden Jahren sind weitere Anpassungen des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags geplant, um die Unterstützung für Eltern aufrechtzuerhalten und den inflationären Auswirkungen entgegenzuwirken.
4. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Besonders Familien mit geringem Einkommen profitieren von der Reform. Der Kindersofortzuschlag wird um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht, um diese Familien gezielt zu unterstützen.
Die Maßnahme soll helfen, die finanzielle Belastung in Haushalten mit niedrigem Einkommen zu verringern. So wird sichergestellt, dass auch Familien, die unterhalb der Armutsgrenze leben, etwas von der Reform haben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Chancengleichheit zu fördern und Familien aus benachteiligten Verhältnissen zu entlasten.
5. Mögliche Probleme im Bundesrat
Die Umsetzung des Gesetzes könnte im Bundesrat auf Widerstand stoßen, da die Länder auf Einnahmen verzichten müssen. Dies könnte zu Verzögerungen führen, da einige Bundesländer möglicherweise Bedenken hinsichtlich des Verzichts auf Einnahmen haben.
FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer betont, dass Union und SPD im Bundesrat die Verantwortung tragen, das Gesetz zu unterstützen. Sollte das Gesetz dort blockiert werden, könnten die geplanten Steuererleichterungen und die Entlastung für Familien verzögert werden, was die Wirksamkeit der Reform negativ beeinflussen würde.
6. FDP setzt sich bei Bürokratieanpassungen durch
Die FDP hatte sich zuletzt für Änderungen am Gesetz eingesetzt, um bürokratische Belastungen für Unternehmen zu vermeiden. Ursprünglich war befürchtet worden, dass die Reform neue Bürokratiekosten verursacht, die insbesondere kleinere Unternehmen treffen würden.
Nachdem jedoch nach dem Koalitionsbruch Änderungen vorgenommen wurden, konnte sich die FDP durchsetzen und die kritisierten Punkte wurden aus dem Gesetz gestrichen. Diese Änderungen sorgen dafür, dass die Steuererleichterungen nicht durch unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen beeinträchtigt werden und deren wirtschaftliche Belastung verringert wird.
7. Kritik der Grünen an der neuen Regelung
Die Grünen äußerten Kritik an der Reform, insbesondere an der mangelnden Unterstützung für Investitionen und Forschung. Sven-Christian Kindler, der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, kritisierte, dass der Entwurf nicht genug Impulse für Unternehmen setzt, um Investitionen und Forschung steuerlich zu fördern.
Die Grünen fordern, dass das Gesetz auch Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und langfristigem Wirtschaftswachstum enthält, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Ohne solche Impulse könnte die Reform langfristig nicht die gewünschte Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben.