
Wenn aus Ruhm plötzlich Angst wird, wenn das eigene Zuhause nicht mehr als sicherer Ort gilt, dann bleibt selbst einer wohlhabenden Promifamilie nur noch der Gang vor Gericht. Monatelang lebten die Geissens in Anspannung und Sorge, nachdem ein Mann ihre Tochter Davina Geiss mit brutalen Drohungen überzog. Nun wurde ein Urteil gefällt – doch statt Erleichterung herrscht Entsetzen.
Was das Bezirksgericht im Fall eines psychisch erkrankten Stalkers entschieden hat, sorgt für Schlagzeilen. Nicht nur wegen der Strafe – sondern auch wegen der Reaktion der Betroffenen. Allen voran Carmen Geiss, die sich in drastischen Worten an die Öffentlichkeit wendet. Doch was ist wirklich passiert – und warum wirft der Fall so viele Fragen auf?
1. Zwischen Glamourleben und Todesdrohungen

Für Außenstehende leben die Geissens ein Leben voller Luxus: TV-Kameras, Yachten, Designer-Outfits. Doch im Jahr 2024 wurde diese glänzende Fassade von ernster Bedrohung durchbrochen. Die Familie wurde zur Zielscheibe eines Mannes, der sich fixiert hatte – auf Davina Geiss, 22 Jahre alt, Millionenerbin und prominente Influencerin.
Was als Belästigung begann, eskalierte schnell zu offenen Gewaltfantasien. Die Angst war real. Social Media verwandelte sich für die Familie in ein digitales Minenfeld. Carmen und Robert Geiss zogen sich teils zurück, Davina sprach von Schlafstörungen, Unruhe und einem ständigen Gefühl der Unsicherheit. Ihr Glamourleben war plötzlich nicht mehr schillernd, sondern brandgefährlich.
2. Ein Täter mit krankhafter Obsession

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Mann namens Steven S., 38 Jahre alt, zuletzt obdachlos, bekannt bei den Behörden. Laut Gutachten leidet er unter paranoider Schizophrenie – eine Diagnose, die viele seiner Handlungen erklärt, aber nicht rechtfertigt. Seine Taten sind dokumentiert, seine Worte eindeutig: Er kündigte an, Davina „zu Tode stechen“ zu wollen.
Doch damit nicht genug. Er sprach auch davon, wildfremde Frauen in Solarien zu attackieren – in dem Glauben, sie könnten mit Davina in Verbindung stehen. Es war eine wahnhafte Projektion, die in bedrohlicher Konsequenz mündete. Und dennoch stellt sich nach dem Urteil die Frage: Wurde die Gefahr ausreichend ernst genommen?
3. Die überraschend milde Strafe

Am Bezirksgericht Kulm wurde das Urteil gefällt: fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe. Klingt zunächst nach Bestrafung – wäre da nicht die Tatsache, dass der Täter bereits 320 Tage in Sicherheitshaft verbracht hatte. Die Strafe ist damit abgegolten. Zusätzlich sprach das Gericht ihm sogar eine Entschädigung von 12.600 Franken zu.
Für viele Außenstehende ist das kaum nachvollziehbar. Noch schwerer wiegt die Entscheidung des Gerichts, den Täter nicht in einer geschlossenen Klinik unterzubringen – trotz Empfehlung einer psychiatrischen Gutachterin. Die Begründung: Die Drohungen seien nicht schwerwiegend genug gewesen. Eine Einschätzung, die Carmen Geiss auf die Palme bringt.
4. Carmen Geiss’ Wutrede vor laufenden Kameras

Die Reaktion von Carmen Geiss ließ nicht lange auf sich warten. Im Gespräch mit der „Bild“-Zeitung zeigte sie sich fassungslos und wütend: „Ich fasse es nicht“, sagte sie. „Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina – und erhält nicht nur eine milde Strafe, sondern auch noch Geld.“
Noch schärfer fällt ihr Urteil zur Justiz in der Schweiz aus. Sie liebe das Land, so Geiss, aber in diesem Fall fühle sie sich „komplett im Stich gelassen“. Besonders empört sie die Frage, ob erst ein Mensch sterben müsse, bevor ernsthafte Maßnahmen ergriffen würden. Ihre Worte haben Gewicht – auch, weil sie aus persönlicher Betroffenheit sprechen.
5. Justiz zwischen Mitleid und Schutzpflicht

Der Fall berührt eine grundsätzliche Frage: Wie geht Justiz mit Tätern um, die krank und gefährlich zugleich sind? Die Schweizer Gerichte stehen unter Druck. Einerseits gilt es, psychisch Erkrankte nicht zu kriminalisieren, sondern angemessen zu behandeln. Andererseits darf dieser Schutz nicht zulasten der Opfer gehen – schon gar nicht, wenn Gewalt angekündigt wurde.
Im Fall Geiss entschied das Gericht offenbar zugunsten der medizinischen Einschätzung – und gegen die emotionale Realität der Opfer. Das erzeugt Frustration, Misstrauen und Unverständnis. Der Fall zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Hilfe und Versäumnis sein kann, wenn das System Opfer nicht ausreichend schützt. Ein Balanceakt, der hier offensichtlich misslang.
6. Medienöffentlichkeit als letzte Verteidigung

Die Geissens sind es gewohnt, im Rampenlicht zu stehen – doch in diesem Fall nutzten sie ihre Reichweite für etwas anderes: Selbstschutz durch Sichtbarkeit. Das mediale Interesse sorgte dafür, dass der Fall überhaupt ernst genommen wurde. Ihre öffentliche Präsenz machte deutlich, dass sie sich nicht verstecken, sondern wehrhaft bleiben wollten.
Für Davina bedeutete das aber auch: Noch mehr Öffentlichkeit, noch mehr Aufmerksamkeit – in einem Moment, in dem sie eigentlich Sicherheit und Rückzug gebraucht hätte. Die Familie entschied sich für die Flucht nach vorn – wohlwissend, dass der mediale Druck manchmal mehr bewegt als eine Strafanzeige. Ein Dilemma, das viele Prominente nur zu gut kennen.
7. Wie Davina mit der Bedrohung umgeht

Im Mittelpunkt steht letztlich eine junge Frau, deren Leben sich durch einen Fremden grundlegend verändert hat. Davina Geiss hat sich nach außen kontrolliert gezeigt – doch hinter den Kulissen soll sie mit Angstzuständen, Misstrauen und Schlafproblemen gekämpft haben. Sie meidet seither bestimmte Orte, überdenkt ihre Social-Media-Aktivitäten, schützt ihre Privatsphäre stärker.
Gleichzeitig wirkt sie heute gefasst. In Interviews deutet sie an, dass sie aus dem Schock Kraft schöpfen will. Für viele ist sie ein Symbol dafür geworden, dass auch reiche und geschützte Personen nicht vor Gewaltandrohung sicher sind. Ihre Erfahrung zeigt: Stalking und Bedrohung können jeden treffen – unabhängig von Ruhm oder Reichtum.
8. Was bleibt vom Urteil – und was folgen muss

Nach dem Urteil bleibt vor allem Ratlosigkeit. Die Geissens haben rechtlich kaum noch Möglichkeiten – der Täter ist frei, das Kapitel formal abgeschlossen. Doch die emotionale Unsicherheit bleibt. Der Fall zeigt, dass Opfer mehr als Urteile brauchen: nämlich Schutz, Aufklärung und vor allem das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Carmen Geiss’ drastische Worte mögen polarisieren – aber sie haben einen Punkt. Wenn die Justiz auf Drohungen mit Achselzucken reagiert, wird Vertrauen zerstört. Der Fall ist ein Weckruf: Für besseren Opferschutz, für konsequente Strafverfolgung, aber auch für einen umfassenden Umgang mit psychischer Krankheit im Rechtsrahmen. Denn eines ist sicher: Ein Urteil kann nicht heilen – aber es sollte wenigstens Sicherheit schaffen.