„Wer weiß denn sowas?“ wird aufgrund von Wahl-Regel-Verstoß aus dem ARD-Programm genommen
3. Wahlkampf-Regelung der ARD
Bild: IMAGO / Laci Perenyi
Die Wahlkampf-Regelung der ARD besagt, dass prominente Persönlichkeiten, die sich im Wahlkampf betätigen, innerhalb der letzten sechs Wochen vor einer Wahl nicht im Programm erscheinen dürfen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass keine parteiische Beeinflussung durch Medienauftritte stattfindet und der Sender politisch neutral bleibt.
In diesem Fall führte der Auftritt von Bernhard Hoëcker im Wahlkampf der Grünen zu einem Verstoß gegen diese interne Regel. Die ARD ist deshalb verpflichtet, solche Persönlichkeiten aus ihrem Programm zu entfernen, um die Neutralität des Senders zu wahren und gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen.
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In der Tiefsee gibt es eine Vielzahl von Lebewesen, die Biolumineszenz nutzen, um Licht zu erzeugen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, Beute anzulocken, Raubtiere abzuschrecken oder Partner zu finden. Beispiele für solche Lebewesen sind der Anglerfisch und verschiedene Quallenarten. Biolumineszenz ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Anpassungsfähigkeit des Lebens an extreme Umgebungen.