3. Kinder und Missgeschicke im Supermarkt

Wenn ein Kind im Supermarkt etwas zu Bruch gehen lässt, ist die Haftung etwas komplexer. Die Verantwortung liegt hier nicht allein beim Kind, sondern auch bei den Eltern, die ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen müssen. Bei kleinen Kindern, die unaufmerksam durch die Gänge laufen, können die Eltern für den Schaden verantwortlich gemacht werden.
Ältere Kinder, die bereits eigenständig durch den Supermarkt gehen können, sind teilweise selbst für entstandene Schäden haftbar, vor allem wenn sie die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen können. Hier kommt es oft auf das Alter und die Reife des Kindes an.