Verhüllt verboten? Was sich in der Schweiz ab 2025 ändert

4. Diese Ausnahmen bleiben bestehen

Bild: IMAGO / Fotostand

Trotz des umfassenden Charakters des Verbots gibt es zahlreiche Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. So darf das Gesicht weiterhin verhüllt werden, wenn gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Gründe vorliegen – etwa durch Schutzmasken oder Helme. Auch bei einheimischen Bräuchen, künstlerischen Darbietungen oder im Rahmen von Werbung bleibt die Verhüllung erlaubt. Dies zeigt: Das Gesetz ist nicht absolut, sondern lässt Spielraum für Kontext und Zweck.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind religiöse Stätten. In Moscheen, Kirchen oder Tempeln darf das Gesicht weiterhin bedeckt sein. Ebenso gilt das Verbot nicht in Flugzeugen oder diplomatischen Einrichtungen. Diese zahlreichen Ausnahmen sorgen einerseits für Flexibilität, andererseits werfen sie Fragen auf: Wo zieht man die Grenze? Und wer entscheidet, wann eine Ausnahme greift? Die praktische Umsetzung wird zeigen, wie gut das Gesetz in der Realität funktioniert.

Interessant: Wussten Sie, dass Oktopusse neun Gehirne haben?

Oktopusse besitzen insgesamt neun Gehirne: eines zentral im Kopf und je eines in jedem der acht Arme. Diese zusätzlichen Gehirne in den Armen ermöglichen es den Oktopussen, ihre Arme unabhängig voneinander zu steuern und zu koordinieren. Diese außergewöhnliche neurologische Struktur macht sie zu einigen der intelligentesten und anpassungsfähigsten Meerestiere. Sie können Werkzeuge verwenden, aus komplexen Labyrinthen entkommen und sich sogar durch kleine Öffnungen zwängen.