Verhüllt verboten? Was sich in der Schweiz ab 2025 ändert
4. Diese Ausnahmen bleiben bestehen
Bild: IMAGO / Fotostand
Trotz des umfassenden Charakters des Verbots gibt es zahlreiche Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. So darf das Gesicht weiterhin verhüllt werden, wenn gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Gründe vorliegen – etwa durch Schutzmasken oder Helme. Auch bei einheimischen Bräuchen, künstlerischen Darbietungen oder im Rahmen von Werbung bleibt die Verhüllung erlaubt. Dies zeigt: Das Gesetz ist nicht absolut, sondern lässt Spielraum für Kontext und Zweck.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind religiöse Stätten. In Moscheen, Kirchen oder Tempeln darf das Gesicht weiterhin bedeckt sein. Ebenso gilt das Verbot nicht in Flugzeugen oder diplomatischen Einrichtungen. Diese zahlreichen Ausnahmen sorgen einerseits für Flexibilität, andererseits werfen sie Fragen auf: Wo zieht man die Grenze? Und wer entscheidet, wann eine Ausnahme greift? Die praktische Umsetzung wird zeigen, wie gut das Gesetz in der Realität funktioniert.
Interessant:Wussten Sie, dass ein Jahr auf Venus kürzer ist als ein Tag?
Ein Tag auf der Venus, also eine vollständige Drehung um die eigene Achse, dauert etwa 243 Erdentage, während ein Venusjahr (eine Umrundung der Sonne) nur etwa 225 Erdentage dauert. Das bedeutet, dass ein Tag auf der Venus länger ist als ein Jahr. Diese ungewöhnliche Rotation resultiert in extremen Temperaturen und Wetterbedingungen, die die Venus zu einem der unwirtlichsten Orte in unserem Sonnensystem machen.