Verhüllt verboten? Was sich in der Schweiz ab 2025 ändert

4. Diese Ausnahmen bleiben bestehen

Bild: IMAGO / Fotostand

Trotz des umfassenden Charakters des Verbots gibt es zahlreiche Ausnahmen, die gesetzlich geregelt sind. So darf das Gesicht weiterhin verhüllt werden, wenn gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Gründe vorliegen – etwa durch Schutzmasken oder Helme. Auch bei einheimischen Bräuchen, künstlerischen Darbietungen oder im Rahmen von Werbung bleibt die Verhüllung erlaubt. Dies zeigt: Das Gesetz ist nicht absolut, sondern lässt Spielraum für Kontext und Zweck.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind religiöse Stätten. In Moscheen, Kirchen oder Tempeln darf das Gesicht weiterhin bedeckt sein. Ebenso gilt das Verbot nicht in Flugzeugen oder diplomatischen Einrichtungen. Diese zahlreichen Ausnahmen sorgen einerseits für Flexibilität, andererseits werfen sie Fragen auf: Wo zieht man die Grenze? Und wer entscheidet, wann eine Ausnahme greift? Die praktische Umsetzung wird zeigen, wie gut das Gesetz in der Realität funktioniert.

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Vor etwa 10.000 Jahren war die Sahara eine fruchtbare Region mit Flüssen, Seen und üppiger Vegetation. Diese "Grüne Sahara" beherbergte zahlreiche Tierarten und menschliche Siedlungen. Klimatische Veränderungen führten jedoch zur Austrocknung der Region und zur Bildung der heutigen Wüste. Diese historische Transformation zeigt, wie dynamisch und veränderlich die Erde ist.