1. Einwegverpackungen: Für einmaligen Gebrauch bestimmt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Einwegverpackungen wie Eisdosen oder Joghurtbecher sind ausschließlich für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Sie sind auf die gesetzlichen Bestimmungen für die Lebensmittelsicherheit getestet, jedoch nicht für eine erneute Nutzung, die über ihren ursprünglichen Verwendungszweck hinausgeht.
Das bedeutet, dass diese Behälter nicht für das Einfrieren oder Mikrowellen geeignet sind. Zwar ist die Verpackung einmalig sicher, aber gesundheitliche Risiken können auftreten, wenn diese nicht für andere Lebensmittelarten oder Zubereitungsmethoden konzipiert sind.