Tragischer Fall von einem ausgesetzten Hund, der einen Zettel trug: „Über 10 Jahre alt. Kann nicht mehr laufen“

3. Aussetzen ist strafbar

Bild: Facebook / @wanderersrest

Ein Tier auszusetzen, ist eine Straftat und fällt unter unterlassene Hilfeleistung und Tierquälerei.
Laut WSYR-TV wurden die Besitzer von Perry bereits ausfindig gemacht und es wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Es gibt Möglichkeiten einem Tier, um das man sich selbst nicht mehr kümmer kann, dennoch Hilfe zu bieten, indem man es anständig bei einem Tierheim oder Bekannten abgibt.
In manchen Fällen, ist es einem Besitzer nun leider nicht mehr möglich sich um das eigene Tier zu kümmern. Daher ist es keine Schande dies zuzugeben, sich einzugestehen und den Hund zum Beispiel in einem Tierheim abzugeben, wo er die Chance hat adoptiert zu werden.

Interessant: Wussten Sie, dass manche Tiere selbstleuchtend sind?

Biolumineszenz ist die Fähigkeit einiger Lebewesen, Licht durch chemische Reaktionen in ihrem Körper zu erzeugen. Beispiele sind Glühwürmchen, Tiefseefische und bestimmte Quallenarten. Diese Fähigkeit dient verschiedenen Zwecken, wie der Anlockung von Partnern, der Abwehr von Feinden oder der Tarnung. Die chemischen Prozesse hinter der Biolumineszenz sind ein faszinierendes Forschungsgebiet.