2. Unterschiede zwischen Ost und West
Die Geringverdienergrenze unterscheidet sich in den alten und neuen Bundesländern. Im Westen liegt die Grenze bei 2.289 Euro brutto monatlich, während im Osten bereits 1.805 Euro als Geringverdiener gelten.
Diese Unterschiede ergeben sich durch die regionalen Gegebenheiten und die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. In den neuen Bundesländern sind die Mietpreise und Lebenshaltungskosten in vielen Fällen niedriger, weshalb auch die Geringverdienergrenze entsprechend angepasst wurde. Dennoch zeigt dies die weiterhin bestehenden regionalen Unterschiede auf dem deutschen Arbeitsmarkt und die ungleiche Verteilung von Wohlstand im Land.