4. Verleihnix – Asterix lässt grüßen
Vielleicht hatten die Eltern des Kindes, das Verleihnix genannt werden sollte, besonders schlechte Erfahrungen im Hinblick auf das Verleihen von Geld oder bestimmten Dingen gemacht. Wahrscheinlicher ist aber, dass es sich hier um absolute Fans von Asterix und Obelix gehandelt hat.
Irgendwie ist nicht zu glauben, dass sie davon ausgingen, diesen Vornamen genehmigt zu bekommen. Anderseits scheint es doch so zu sein. Denn nachdem das Standesamt sich weigerte, den Namen einzutragen, bemühten die Eltern sogar das Gericht.
Aber auch das sah es genauso wie die Standesbeamten. Ein derartiger Name darf keinem Kind zugemutet werden. Schließlich behält man den sein Leben lang.