22. Waldmeister – kein Jungenname
Die Beurkundung des Vornamens Waldmeister wurde vom zuständigen Standesamt in Bremen nicht vorgenommen. Daraufhin zogen die Eltern vor das Amtsgericht, das die Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestätigte.
Aber es ging weiter. Damit gaben sich die Leute nicht zufrieden. Das Oberlandesgericht wurde bemüht. Der Richter kam zu dem Schluss, dass ein Junge nicht Waldmeister genannt werden darf. In der Begründung wurde angegeben, dass es wahrscheinlich sei, das Kind damit der Lächerlichkeit auszusetzen.
Dies mussten die Eltern akzeptieren und sich einen anderen ausgefallenen Namen für ihren Sprössling aussuchen. Hoffentlich einen, der auch vor den Behörden besteht und später dem Jungen keine Probleme macht.