21. Bierstübl – es ist ein Bayer!
Dass es sich hier um den Namenswunsch einer bayrischen Familie handeln muss, steht außer Frage. Aber warum wollen die Eltern ihren Nachwuchs so nennen? Vielleicht sind sie besonders traditionsbewusst.
Natürlich ist die Vergabe dieses Vornamens in Deutschland nicht erlaubt. Es würde wahrscheinlich auch merkwürdige Blüten treiben, wäre es anders. Mütter aus der Pfalz könnten dann nämlich ihr Baby ohne Weiteres Weinstube nennen.
Es ist lustig, welche Vornamen manche Menschen ihren Kindern geben wollen. Ausgefallene und originelle Namen sind nicht immer schlecht. Aber es muss eben alles im Rahmen bleiben, damit das Kindeswohl gewahrt bleibt. Der Start ins Leben sollte unkompliziert erfolgen.