18. Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus – wie?
Mal ganz ernsthaft: Das kann nicht wahr sein! Wer möchte seinen Nachwuchs wirklich so nennen? Aber es hat sich tatsächlich ereignet, dass Eltern diese Vornamen für ein Kind eintragen lassen wollten.
Dass Kindern neben dem Rufnamen noch weitere Namen gegeben werden, ist nicht unüblich. Und in Deutschland sind sieben Vornamen erlaubt. Vielleicht gingen die Eltern davon aus, aufgrund dieser Tatsache damit durchzukommen.
Aber nachdem das zuständige Standesamt die Namen nicht akzeptierte, zogen die Eltern vor Gericht. Hier wurde ein eindeutiges Urteil gesprochen. Die Sache war vom Tisch. Es muss sich hier schon um eine extrem christlich eingestellte Familie gehandelt haben.