17. Holunda – klingt schön…
Ein Mädchen Holunda zu nennen, klingt erst einmal gar nicht so schlecht. Allerdings ist auch dieser Vorname in Deutschland nicht erlaubt. Die Begründung hierfür lautet, dass das Wort im Zusammenhang mit dem Begriff „Holunder“ zu oft verwendet wird.
Allerdings sind andere Blumen und Sträucher auch in aller Munde. Daran angelehnte Vornamen sind aber erlaubt. Lilia oder Viola sind nur zwei Beispiele unter vielen. Es ist daher eigentlich nicht so recht nachvollziehbar, warum gerade Holunda verboten sein soll.
Teilweise werden weitaus skurrilere Vornamen akzeptiert. Holunda würde dem Kind eher nicht schaden. Aber das zuständige Standesamt hat sich wohl etwas dabei gedacht.