10. Ulme – leider verboten
Naturfreunde werden sich ärgern, ihr Kind nicht Ulme nennen zu dürfen. Vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass viele Vornamen zugelassen sind, die sich an Blumen anlehnen. Ob Jasmin oder Iris, beides ist natürlich erlaubt.
Warum der attraktive Laubbaum nicht der Namensgebung dienen darf, ist eigentlich unverständlich. Es würde sich doch klar erkennen lassen, dass es sich hier um weiblichen Nachwuchs handelt.
Was auch immer zu der Entscheidung des Standesamtes geführt hat, sicher ist, dass Eltern diesen Namen bereits in der Planung ausschließen können. Es wird sich wahrscheinlich kein Standesbeamter finden, der sich überzeugen lässt, hier eine Ausnahme zu machen.