2. Der Vorfall: Alkohol am Steuer

Was bisher bekannt ist: Die Polizei stoppte Katja Krasavice, nachdem sie mit über 1,1 Promille unterwegs war. Der Vorfall ereignete sich nicht zufällig, sondern war das Ergebnis einer klaren Entscheidung – trotz Alkoholkonsums ins Auto zu steigen.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Laut deutschem Strafgesetzbuch (§ 316 StGB) handelt es sich um Trunkenheit im Verkehr – mit potenziellen Folgen wie Geldstrafe, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafe. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille – ein Wert, der nicht einfach „aus Versehen“ erreicht wird. Es geht hier also nicht um einen kleinen Ausrutscher, sondern um ein Verhalten, das bewusst riskiert wurde. Damit stellt sich unweigerlich die Frage: Wie passt so etwas zu einer öffentlichen Figur mit Millionenpublikum?