Vermieter sind grundsätzlich für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich, einschließlich des Schneeräumens. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, muss der Vermieter den Winterdienst organisieren.
Diese Kosten können in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sollte der Winterdienst auf die Mieter übertragen werden, muss der Vermieter sicherstellen, dass sie über entsprechendes Equipment, wie Schneeschaufeln und Streumittel, verfügen. Als Vermieter solltest du außerdem sicherstellen, dass die Mieter regelmäßig informiert werden, damit die Gehwege immer sicher begehbar sind.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?
Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.