Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, den Schnee zu räumen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. In vielen Mietverträgen sind die Aufgaben des Winterdienstes klar geregelt.
Das bedeutet, dass du nicht nur den Schnee von den Gehwegen entfernen musst, sondern auch dafür sorgen sollst, dass auf den glatten Flächen Streumittel wie Sand, Salz oder Splitt aufgebracht wird, um das Ausrutschen zu verhindern. Sollte der Mietvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen treffen, bleibt die Verantwortung beim Vermieter. In diesem Fall muss der Vermieter den Winterdienst organisieren oder entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Mikroorganismen in unserem Körper leben?
Der menschliche Körper beherbergt etwa 100 Billionen Mikroorganismen, die zusammen als Mikrobiom bezeichnet werden. Diese Mikroorganismen spielen eine wichtige Rolle bei der Verdauung, der Immunabwehr und der Produktion von Vitaminen. Das Mikrobiom ist so zahlreich, dass es die Anzahl der menschlichen Zellen im Körper übersteigt, was die enge Symbiose zwischen Mensch und Mikrobiom verdeutlicht.