Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, den Schnee zu räumen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. In vielen Mietverträgen sind die Aufgaben des Winterdienstes klar geregelt.
Das bedeutet, dass du nicht nur den Schnee von den Gehwegen entfernen musst, sondern auch dafür sorgen sollst, dass auf den glatten Flächen Streumittel wie Sand, Salz oder Splitt aufgebracht wird, um das Ausrutschen zu verhindern. Sollte der Mietvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen treffen, bleibt die Verantwortung beim Vermieter. In diesem Fall muss der Vermieter den Winterdienst organisieren oder entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, warum der Himmel blau ist?
Der Himmel erscheint blau, weil Luftmoleküle das Sonnenlicht streuen. Blaulicht hat eine kürzere Wellenlänge als rotes Licht und wird daher stärker gestreut, was den Himmel für uns blau erscheinen lässt. Dieses Phänomen wird als Rayleigh-Streuung bezeichnet und erklärt auch, warum der Himmel bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang rötlich ist.