4. Pflichten von Mietern
Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, den Schnee zu räumen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. In vielen Mietverträgen sind die Aufgaben des Winterdienstes klar geregelt.
Das bedeutet, dass du nicht nur den Schnee von den Gehwegen entfernen musst, sondern auch dafür sorgen sollst, dass auf den glatten Flächen Streumittel wie Sand, Salz oder Splitt aufgebracht wird, um das Ausrutschen zu verhindern. Sollte der Mietvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen treffen, bleibt die Verantwortung beim Vermieter. In diesem Fall muss der Vermieter den Winterdienst organisieren oder entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen.