3. Pflichten der Kommune
In städtischen Gebieten und bei stark frequentierten Straßen, wie etwa Hauptverkehrsstraßen, sowie vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern, liegt die Schneeräumpflicht oft bei der Kommune. Diese sorgt dafür, dass die Gehwege sicher und frei von Schnee und Eis sind.
In einigen Kommunen kann jedoch auch die Verantwortung für bestimmte Bereiche an die Anwohner oder Grundstückseigentümer abgegeben werden. Daher kann es sinnvoll sein, sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Regelungen zu informieren. Die Kommune übernimmt somit meist die Verantwortung für stark frequentierte Bereiche.