Die verschneiten Straßen und Gehwege im Winter können schnell zu einer Gefahr werden, wenn Schnee und Eis die Rutschgefahr erhöhen. Wer für das Schneeräumen zuständig ist, regelt sich oft durch gesetzliche Vorschriften, die sich je nach Region unterscheiden.
In diesem Artikel erfährst du, wer den Schnee vor deinem Gebäude räumen muss und welche Fristen dabei einzuhalten sind. So kannst du sicherstellen, dass niemand auf deinem Grundstück ins Rutschen kommt und welche Verantwortung du als Eigentümer oder Mieter trägst.
1. Zeitrahmen für das Schneeräumen
Die Pflicht zum Schneeräumen beginnt in den meisten Kommunen werktags gegen 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. Sollte der Schnee über Nacht gefallen sein, muss dieser bis spätestens 7 Uhr entfernt werden.
An Wochenenden und Feiertagen gelten häufig spätere Fristen, die sich auf 9 oder 10 Uhr ausweiten. Sollte es schneien, musst du den Gehweg regelmäßig räumen, in vielen Fällen alle 2 bis 3 Stunden, besonders wenn der Schneefall anhält. Die genauen Zeitregelungen können jedoch je nach Gemeinde unterschiedlich sein, daher lohnt sich ein Blick in die lokalen Bestimmungen.
2. Wer muss Schnee schippen?
Die Verantwortung für das Schneeräumen kann je nach Situation bei verschiedenen Akteuren liegen. Ob du als Mieter oder als Eigentümer des Hauses Schnee räumen musst, hängt davon ab, wie die rechtliche Lage geregelt ist.
In vielen Fällen gibt es klare Vorgaben, die im Mietvertrag oder in den kommunalen Vorschriften festgehalten sind. Es ist wichtig, zu wissen, wer für die Sicherheit auf den Gehwegen verantwortlich ist, um mögliche Bußgelder oder Unfälle zu vermeiden.
3. Pflichten der Kommune
In städtischen Gebieten und bei stark frequentierten Straßen, wie etwa Hauptverkehrsstraßen, sowie vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern, liegt die Schneeräumpflicht oft bei der Kommune. Diese sorgt dafür, dass die Gehwege sicher und frei von Schnee und Eis sind.
In einigen Kommunen kann jedoch auch die Verantwortung für bestimmte Bereiche an die Anwohner oder Grundstückseigentümer abgegeben werden. Daher kann es sinnvoll sein, sich bei der Stadtverwaltung über die genauen Regelungen zu informieren. Die Kommune übernimmt somit meist die Verantwortung für stark frequentierte Bereiche.
4. Pflichten von Mietern
Als Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, den Schnee zu räumen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. In vielen Mietverträgen sind die Aufgaben des Winterdienstes klar geregelt.
Das bedeutet, dass du nicht nur den Schnee von den Gehwegen entfernen musst, sondern auch dafür sorgen sollst, dass auf den glatten Flächen Streumittel wie Sand, Salz oder Splitt aufgebracht wird, um das Ausrutschen zu verhindern. Sollte der Mietvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen treffen, bleibt die Verantwortung beim Vermieter. In diesem Fall muss der Vermieter den Winterdienst organisieren oder entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
5. Pflichten von Vermietern
Vermieter sind grundsätzlich für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich, einschließlich des Schneeräumens. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, muss der Vermieter den Winterdienst organisieren.
Diese Kosten können in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sollte der Winterdienst auf die Mieter übertragen werden, muss der Vermieter sicherstellen, dass sie über entsprechendes Equipment, wie Schneeschaufeln und Streumittel, verfügen. Als Vermieter solltest du außerdem sicherstellen, dass die Mieter regelmäßig informiert werden, damit die Gehwege immer sicher begehbar sind.
Pflichten für Hauseigentümer
Als Eigentümer eines Einfamilienhauses trägst du die Verantwortung für das Schneeräumen des Gehwegs vor deinem Haus. Kommt dieser Pflicht nicht nach, riskierst du möglicherweise ein Bußgeld, das in einigen Städten wie Hamburg bis zu 50.000 Euro betragen kann.
Es ist wichtig, den Gehweg in einer Breite von mindestens 1 Meter freizuräumen, damit Fußgänger problemlos vorbeigehen können. Auch der Zugang zum Haus und andere Wege, wie etwa zu Mülltonnen oder Parkplätzen, müssen vom Schnee befreit werden. Der Hausbesitzer trägt also eine große Verantwortung für die Sicherheit der Fußgänger.