Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

7. Haben Vermieter*innen ein Recht auf einen Zweitschlüssel?

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Für viele Mieter*innen ist der Gedanke, dass Vermieter*innen einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung haben, ein Albtraum. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung während der Mietzeit den Mieter*innen gehört, und Vermieter*innen haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Mieter*innen sollten darauf achten, dass sie Vermieter*innen keinen generellen Schlüssel überlassen, da dies ihre Privatsphäre beeinträchtigen könnte.

In Notfällen, wie etwa bei einem Wasserrohrbruch, dürfen Vermieter*innen zwar die Mieträume betreten, doch in der Regel wird hierfür die Zustimmung der Mieter*innen benötigt oder es muss ein Notfallprotokoll im Mietvertrag festgelegt sein. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Privatsphäre der Mieter*innen gewahrt bleibt, während gleichzeitig auf Notfälle adäquat reagiert werden kann.4o mini

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum der Himmel blau ist?

Der Himmel erscheint blau, weil Luftmoleküle das Sonnenlicht streuen. Blaulicht hat eine kürzere Wellenlänge als rotes Licht und wird daher stärker gestreut, was den Himmel für uns blau erscheinen lässt. Dieses Phänomen wird als Rayleigh-Streuung bezeichnet und erklärt auch, warum der Himmel bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang rötlich ist.