Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

7. Haben Vermieter*innen ein Recht auf einen Zweitschlüssel?

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Für viele Mieter*innen ist der Gedanke, dass Vermieter*innen einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung haben, ein Albtraum. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung während der Mietzeit den Mieter*innen gehört, und Vermieter*innen haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Mieter*innen sollten darauf achten, dass sie Vermieter*innen keinen generellen Schlüssel überlassen, da dies ihre Privatsphäre beeinträchtigen könnte.

In Notfällen, wie etwa bei einem Wasserrohrbruch, dürfen Vermieter*innen zwar die Mieträume betreten, doch in der Regel wird hierfür die Zustimmung der Mieter*innen benötigt oder es muss ein Notfallprotokoll im Mietvertrag festgelegt sein. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Privatsphäre der Mieter*innen gewahrt bleibt, während gleichzeitig auf Notfälle adäquat reagiert werden kann.4o mini

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange der längste Regenbogen dauerte?

Der längste aufgezeichnete Regenbogen erschien am 30. November 2017 über Taipei, Taiwan, und dauerte fast 9 Stunden. Regenbogen entstehen durch die Brechung, Streuung und Reflexion von Licht in Wassertropfen, was zu einem Spektrum von Farben am Himmel führt. Solch langanhaltende Regenbogen sind seltene und wunderschöne Naturphänomene.