Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

6. Darf ich in meiner Wohnung Musikinstrumente spielen?

Viele Menschen haben eine große Leidenschaft für Musik und spielen in ihrer Freizeit Musikinstrumente, sei es Klavier, Geige oder Schlagzeug. Besonders bei lauteren Instrumenten wie dem Schlagzeug stellt sich jedoch häufig die Frage nach der Lärmbelästigung. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, das Musizieren durch eine Hausordnung des Vermieters zu verbieten, und auch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Allerdings lässt sich die Zimmerlautstärke beim Musizieren schwer einhalten, was zu Konflikten führen kann. Es ist wichtig, Ruhezeiten zu respektieren und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. In Streitfällen haben Gerichte häufig eine Übezeit von ein bis drei Stunden pro Tag festgelegt, abhängig vom Instrument und der Lautstärke des Spiels.

Interessant: Wussten Sie, dass das Herz eines Blauwals so groß wie ein Auto ist?

Das Herz eines Blauwals, des größten Tieres der Erde, kann bis zu 600 Kilogramm wiegen und hat die Größe eines kleinen Autos. Dieses riesige Herz pumpt große Mengen Blut durch den Körper des Wals und unterstützt seine enormen körperlichen Anforderungen. Das beeindruckende Herz-Kreislauf-System des Blauwals ist ein Beispiel für die erstaunlichen Anpassungen der Natur.