An Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Das bedeutet, laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Sägen und Gartenarbeit, etwa Rasenmähen, sind an diesen Tagen grundsätzlich untersagt.
Doch was passiert, wenn man an einem Sonntag die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt, zu staubsaugen oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen? Grundsätzlich ist das Staubsaugen erlaubt, jedoch nur, wenn der Staubsauger nicht zu laut ist. Darüber hinaus sind Feiern und Feste, die die Nachbarn stören, an Sonn- und Feiertagen verboten. Es muss stets die sogenannte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um den Ruhebedarf der anderen Mieter*innen zu respektieren.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange es dauert, bis sich Plastik in der Umwelt zersetzt?
Plastik kann je nach Art und Umweltbedingungen bis zu 1.000 Jahre brauchen, um vollständig abgebaut zu werden. Während dieser Zeit kann es in kleinere Partikel, sogenannte Mikroplastik, zerfallen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt und die Gesundheit von Tieren und Menschen darstellen. Diese langlebigen Abfälle betonen die Notwendigkeit, den Plastikverbrauch zu reduzieren und recycelbare Materialien zu fördern.