Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

5. Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen

Bild: Shutterstock/ New Africa

An Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Das bedeutet, laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Sägen und Gartenarbeit, etwa Rasenmähen, sind an diesen Tagen grundsätzlich untersagt.

Doch was passiert, wenn man an einem Sonntag die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt, zu staubsaugen oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen? Grundsätzlich ist das Staubsaugen erlaubt, jedoch nur, wenn der Staubsauger nicht zu laut ist. Darüber hinaus sind Feiern und Feste, die die Nachbarn stören, an Sonn- und Feiertagen verboten. Es muss stets die sogenannte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um den Ruhebedarf der anderen Mieter*innen zu respektieren.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange der längste Regenbogen dauerte?

Der längste aufgezeichnete Regenbogen erschien am 30. November 2017 über Taipei, Taiwan, und dauerte fast 9 Stunden. Regenbogen entstehen durch die Brechung, Streuung und Reflexion von Licht in Wassertropfen, was zu einem Spektrum von Farben am Himmel führt. Solch langanhaltende Regenbogen sind seltene und wunderschöne Naturphänomene.