Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

5. Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen

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An Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Das bedeutet, laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Sägen und Gartenarbeit, etwa Rasenmähen, sind an diesen Tagen grundsätzlich untersagt.

Doch was passiert, wenn man an einem Sonntag die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt, zu staubsaugen oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen? Grundsätzlich ist das Staubsaugen erlaubt, jedoch nur, wenn der Staubsauger nicht zu laut ist. Darüber hinaus sind Feiern und Feste, die die Nachbarn stören, an Sonn- und Feiertagen verboten. Es muss stets die sogenannte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um den Ruhebedarf der anderen Mieter*innen zu respektieren.

Interessant: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, einen Doppelgänger zu haben?

Die Wahrscheinlichkeit, einen nahezu identischen Doppelgänger zu haben, wird auf etwa 1 zu 1 Billion geschätzt. Diese Schätzung basiert auf der genetischen Vielfalt und der Anzahl der möglichen Gesichter. Trotz dieser geringen Wahrscheinlichkeit gibt es immer wieder Berichte über Menschen, die ihren "Zwilling" zufällig treffen. Solche Begegnungen sind faszinierend und zeigen, wie einzigartig jeder Mensch ist, obwohl wir alle aus ähnlichen genetischen Bausteinen bestehen.