Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

5. Lärmbelästigung an Sonn- und Feiertagen

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An Sonn- und Feiertagen gilt die sogenannte Feiertagsruhe, die von 0 bis 24 Uhr eingehalten werden muss. Das bedeutet, laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, Sägen und Gartenarbeit, etwa Rasenmähen, sind an diesen Tagen grundsätzlich untersagt.

Doch was passiert, wenn man an einem Sonntag die Wohnung auf Vordermann bringen möchte? Ist es erlaubt, zu staubsaugen oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen? Grundsätzlich ist das Staubsaugen erlaubt, jedoch nur, wenn der Staubsauger nicht zu laut ist. Darüber hinaus sind Feiern und Feste, die die Nachbarn stören, an Sonn- und Feiertagen verboten. Es muss stets die sogenannte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um den Ruhebedarf der anderen Mieter*innen zu respektieren.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?

Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.