Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

4. Lärmbelästigung: Was ist nach 22 Uhr erlaubt?

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Die Frage der Lärmbelästigung in Mietshäusern sorgt häufig für Streitigkeiten. In Deutschland gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe, was bedeutet, dass laute Tätigkeiten wie Wäschewaschen oder Musikhören in dieser Zeit vermieden werden sollten. Doch wie verhält es sich mit dem nächtlichen Duschen? Besonders Schichtarbeiter*innen sind oft darauf angewiesen, zu anderen Zeiten als üblich zu duschen, was zu Konflikten führen kann. Hier greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Duschen ist meist erlaubt, solange es nicht übermäßig laut ist.

Auch der Lärm von Kleinkindern und Babys muss in der Regel toleriert werden, da dieser als altersgerechtes Verhalten gilt. Einige Mietverträge beinhalten spezifische Klauseln zu Lärmschutzregelungen, die Mieterinnen beachten sollten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit den Nachbar*innen oder den Vermieter*innen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Interessant: Wussten Sie, dass in der Sahara einst Krokodile lebten?

Vor tausenden von Jahren, als die Sahara noch kein Wüstengebiet war, lebten dort Krokodile. Diese Tiere haben sich an die sich ändernden klimatischen Bedingungen angepasst oder sind verschwunden. Fossilienfunde zeigen, dass die Sahara einst von üppigen Wäldern und Flüssen durchzogen war, die ein ideales Habitat für Krokodile und viele andere Tierarten boten. Die Entdeckung dieser Fossilien gibt uns einen faszinierenden Einblick in die Erdgeschichte und die evolutionären Anpassungen von Tieren an ihre Umwelt.