Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

4. Lärmbelästigung: Was ist nach 22 Uhr erlaubt?

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Die Frage der Lärmbelästigung in Mietshäusern sorgt häufig für Streitigkeiten. In Deutschland gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Nachtruhe, was bedeutet, dass laute Tätigkeiten wie Wäschewaschen oder Musikhören in dieser Zeit vermieden werden sollten. Doch wie verhält es sich mit dem nächtlichen Duschen? Besonders Schichtarbeiter*innen sind oft darauf angewiesen, zu anderen Zeiten als üblich zu duschen, was zu Konflikten führen kann. Hier greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Duschen ist meist erlaubt, solange es nicht übermäßig laut ist.

Auch der Lärm von Kleinkindern und Babys muss in der Regel toleriert werden, da dieser als altersgerechtes Verhalten gilt. Einige Mietverträge beinhalten spezifische Klauseln zu Lärmschutzregelungen, die Mieterinnen beachten sollten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit den Nachbar*innen oder den Vermieter*innen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange ein Baum leben kann?

Manche Bäume können Tausende von Jahren alt werden. Der älteste bekannte Baum ist ein Bristlecone-Kiefer in den White Mountains von Kalifornien, die auf etwa 5.000 Jahre geschätzt wird. Diese Bäume haben spezielle Anpassungen entwickelt, die ihnen helfen, extremen Bedingungen zu widerstehen und ein langes Leben zu führen. Ihre Rinde und Holzstruktur sind besonders widerstandsfähig gegen Schädlinge und Krankheiten.