Grundsätzlich besteht für Vermieter*innen keine gesetzliche Pflicht, einen Feuerlöscher bereitzustellen oder zu warten, es sei denn, es steht ausdrücklich im Mietvertrag oder es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Einrichtung. Dennoch wird empfohlen, dass Mieter*innen selbst einen Feuerlöscher bereitstellen.
Einige Versicherungen setzen die Existenz eines Feuerlöschers voraus, um im Ernstfall den Schaden zu übernehmen. Mieter*innen sollten sich bewusst sein, dass Rauchmelder in den meisten Bundesländern verpflichtend sind und regelmäßig von Vermietern überprüft werden müssen. Diese Maßnahme dient deinem eigenen Schutz.
Interessant:Wussten Sie, dass es einen See gibt, der in drei verschiedene Länder reicht?
Der Bodensee, auch bekannt als Lake Constance, erstreckt sich über drei Länder: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Dieser große See ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern auch eine wichtige Wasserquelle und ein ökologisch bedeutendes Gebiet mit einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.