Rechte und Pflichten: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

2. Wer haftet, wenn jemand auf der Straße im Schnee ausrutscht?

Bild: Shutterstock/ Bargais

Die Schneeräum- und Streupflicht ist ähnlich wie die für Laub und gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Als Hauseigentümer*in bist du verantwortlich, dein Privatgrundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Wenn du diese Verantwortung an eine Fachfirma abgibst und sie ihre Pflicht nicht erfüllt, musst du selbst tätig werden, indem du streust oder zumindest vor Glatteis warnst.

Sollte sich jemand auf deinem Grundstück oder dem Gehweg verletzen, haftest du. Private Haftpflichtversicherungen decken diese Haftung nur, wenn es deine selbstbewohnte Immobilie betrifft. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro, und diese Kosten übernimmt keine Versicherung. Vermieterinnen können diese Pflicht auch an ihre **Mieterinnen** abtreten.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum der Himmel blau ist?

Der Himmel erscheint blau, weil Luftmoleküle das Sonnenlicht streuen. Blaulicht hat eine kürzere Wellenlänge als rotes Licht und wird daher stärker gestreut, was den Himmel für uns blau erscheinen lässt. Dieses Phänomen wird als Rayleigh-Streuung bezeichnet und erklärt auch, warum der Himmel bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang rötlich ist.