1. Wer haftet, wenn jemand auf der Straße im Herbstlaub ausrutscht?

Stell dir vor, du gehst im Herbst über einen Gehweg, der mit Laub bedeckt ist, und rutschst aus. Wer trägt die Haftung? In der Regel ist derjenige verantwortlich, dem der abwerfende Baum gehört. Auch wenn der Gehweg nicht direkt zum Grundstück gehört, sind Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Diese Pflicht bedeutet, dass der angrenzende Fußweg frei von Gefahren wie Laub oder Schnee gehalten werden muss, um Unfälle zu vermeiden. Sollte jemand aufgrund von nicht entfernten Blättern stürzen und sich verletzen, müssen die Besitzer*innen für den Schaden haften. Oftmals geben Vermieterinnen diese Verantwortung an ihre Mieterinnen ab. Es lohnt sich, einen Blick auf die Vereinbarungen im Mietvertrag und die Vorschriften der Kommune zu werfen, die regeln, wann die Gehwege geräumt sein müssen.