6. Erleichterung und kleinere Strafe für den Fahrer
Für den Opel-Fahrer war die Aufklärung des Vorfalls eine große Erleichterung. Die ursprünglich geforderte Strafe von 6597 Euro, basierend auf einer absurd hohen Geschwindigkeit von 696 km/h, wurde vollständig aufgehoben. Dennoch konnte er sich nicht ganz der Konsequenzen entziehen. Die tatsächliche Geschwindigkeit von 60 km/h lag über dem erlaubten Tempolimit, was weiterhin einen Verstoß darstellte.
Dafür wurde ein wesentlich kleineres Bußgeld verhängt, das im Vergleich zur astronomischen ursprünglichen Summe kaum ins Gewicht fiel. Trotz der kleineren Strafe dürfte der Fahrer das Erlebnis wohl nicht so schnell vergessen. Es bleibt eine kuriose Episode, die ihn und die Behörden gleichermaßen forderte – und zugleich als Warnung vor den Tücken technischer Fehler dient.