1. Die neue Regelung in Bottrop
Ab dem 30. November 2024 tritt in Bottrop eine neue Vorschrift in Kraft, die Hundebesitzer dazu verpflichtet, beim Gassigehen stets mindestens einen unbenutzten Hundekotbeutel mit sich zu führen.
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass diese Verpflichtung während des gesamten Ausführens des Hundes gilt. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die öffentlichen Räume sauber zu halten und die Hygiene in den Straßen zu verbessern. Diese Regelung zeigt das Bestreben, öffentliche Orte für alle Bürger angenehmer zu gestalten.