Mutter aus Niedersachsen bietet Baby im Internet zum Verschenken an
3. Rechtliche Konsequenzen – Was droht der Mutter?
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In Deutschland ist es illegal, ein Kind „einfach so“ anzubieten – sei es zur Adoption oder zum „Verschenken“. Das Adoptionsvermittlungsgesetz sieht vor, dass alle Adoptionsverfahren über das Jugendamt oder eine zugelassene Vermittlungsstelle laufen müssen.
Das illegale Anbieten eines Kindes kann als Menschenhandel gewertet werden, was nach § 232 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Selbst der Versuch, ein Kind auf solche Weise „anzubieten“, ist bereits strafbar. Obwohl die Anzeige gelöscht wurde, bleibt der Vorfall im rechtlichen Kontext sehr problematisch.
Interessant:Wussten Sie, dass das Universum ein Echo hat?
Die kosmische Hintergrundstrahlung ist ein schwaches Echo des Urknalls, der vor etwa 13,8 Milliarden Jahren stattfand. Diese Strahlung, die im gesamten Universum gleichmäßig verteilt ist, liefert wichtige Hinweise auf die Entstehung und Entwicklung des Universums. Sie wurde erstmals 1965 entdeckt und ist eine der stärksten Belege für die Theorie des Urknalls.