Mutter aus Niedersachsen bietet Baby im Internet zum Verschenken an

3. Rechtliche Konsequenzen – Was droht der Mutter?

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In Deutschland ist es illegal, ein Kind „einfach so“ anzubieten – sei es zur Adoption oder zum „Verschenken“. Das Adoptionsvermittlungsgesetz sieht vor, dass alle Adoptionsverfahren über das Jugendamt oder eine zugelassene Vermittlungsstelle laufen müssen.

Das illegale Anbieten eines Kindes kann als Menschenhandel gewertet werden, was nach § 232 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Selbst der Versuch, ein Kind auf solche Weise „anzubieten“, ist bereits strafbar. Obwohl die Anzeige gelöscht wurde, bleibt der Vorfall im rechtlichen Kontext sehr problematisch.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Mikroorganismen in unserem Körper leben?

Der menschliche Körper beherbergt etwa 100 Billionen Mikroorganismen, die zusammen als Mikrobiom bezeichnet werden. Diese Mikroorganismen spielen eine wichtige Rolle bei der Verdauung, der Immunabwehr und der Produktion von Vitaminen. Das Mikrobiom ist so zahlreich, dass es die Anzahl der menschlichen Zellen im Körper übersteigt, was die enge Symbiose zwischen Mensch und Mikrobiom verdeutlicht.