1. Gibt es eine feste Regelung zur Häufigkeit des Fensterputzens?

In der Regel ist es unüblich, dass im Mietvertrag eine feste Häufigkeit für das Fensterputzen festgelegt wird. Da durch verschmutzte Fenster normalerweise keine Gefährdung oder Verschlechterung der Wohnung zu erwarten ist, wäre eine solche Klausel im Mietvertrag möglicherweise unwirksam.
Dennoch solltest du deine Fenster regelmäßig reinigen, da sie bei übermäßiger Verschmutzung zu einer Verschlechterung des Mietobjekts führen können. Einmalige Vereinbarungen zur Fensterreinigung, z. B. nach dem Malern, sind jedoch rechtens. Kommt es durch Farbspritzer zu einem Schaden, ist es deine Verantwortung, die Fenster zu reinigen oder die Kosten dafür zu tragen.