Lidl, Edeka und Co: Kassierer verweigern Kunden Pfandgeld – das steckt dahinter

2. Die Verjährungsregel: Drei Jahre für den Pfandbon

Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Es mag verlockend sein, den Pfandbon einfach in die Tasche zu stecken und zu vergessen, aber es gibt eine klare Regel: Der Bon ist nur drei Jahre lang gültig. Nachdem dieser Zeitraum verstrichen ist, kann er nicht mehr eingelöst werden.

Auch wenn der Automat vielleicht noch nach dem Bon fragt, wird der Betrag nicht mehr ausgezahlt. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob du den Bon behalten hast oder nicht, und stellt sicher, dass die Rückgabe von Leergut effizient bleibt. Wer also unnötige Enttäuschungen vermeiden möchte, sollte sich den Bon so schnell wie möglich sichern und einlösen.

Interessant: Haben Sie jemals von der "Dritten Hand" gehört?

Im Jahr 2003 entwickelten Forscher eine Roboterhand, die als "Dritte Hand" agiert und von Gehirnsignalen gesteuert werden kann, um Menschen mit Behinderungen zu helfen. Diese Technologie könnte das Leben vieler Menschen verbessern, indem sie ihnen mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglicht. Die Forschung in diesem Bereich schreitet voran, und es ist möglich, dass solche Technologien in Zukunft noch weiter entwickelt und verfeinert werden, um noch mehr Funktionen zu bieten.