Konto leer, obwohl nie genutzt? Der Staat hat da was vor

7. Der soziale Zweck – reicht das als Begründung?

Bild: IMAGO / AAP

Die Bundesregierung betont in ihrer Argumentation vor allem den Gemeinwohlaspekt. Geld, das „niemandem gehört“, solle nicht bei Banken versickern, sondern in Projekte mit gesellschaftlichem Nutzen fließen. Bildungsförderung, Infrastruktur oder soziale Gerechtigkeit – das geplante Gesetz will unsichtbare Milliarden sichtbar machen, um sie dort einzusetzen, wo sie dringend gebraucht werden.

Doch diese moralische Begründung ist nicht unumstritten. Kritiker fragen: Wie moralisch ist ein Zugriff, wenn die Eigentumsfrage ungeklärt bleibt? Und was passiert, wenn ein solcher Mechanismus Schule macht – etwa bei anderen Vermögensformen? Auch wenn der Zweck gut erscheint, bleibt die Frage offen, ob er das Mittel rechtfertigt. Denn Eigentum ist in Deutschland grundrechtlich geschützt – und dieser Schutz darf nicht aus pragmatischen Gründen aufgeweicht werden. Die Debatte wird deshalb zunehmend prinzipiell geführt.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?

Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.