5. Berufung noch möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte. Sollte sie sich dazu entschließen, könnte der Fall erneut vor einem höheren Gericht verhandelt werden, was jedoch zu weiteren Unsicherheiten führen könnte.
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche rechtlichen und medizinischen Auswirkungen er auf künftige Klagen gegen Impfstoffhersteller haben wird.