1. Abweisung der Klage im Detail

Der Richter des Hamburger Landgerichts wies die Klage mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden Beweise für einen direkten Zusammenhang zwischen den Symptomen und der Impfung vorlagen.
Ärztliche Unterlagen, die die Klägerin präsentiert hatte, konnten dem Gericht nicht als ausreichend nachgewiesen werden, dass die Beschwerden in der Tat durch die Impfung verursacht wurden. Das Urteil stellt somit den Standpunkt klar, dass nicht jeder medizinische Zustand nach einer Impfung automatisch als Impfschaden betrachtet werden kann.