Der Richter des Hamburger Landgerichts wies die Klage mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden Beweise für einen direkten Zusammenhang zwischen den Symptomen und der Impfung vorlagen.
Ärztliche Unterlagen, die die Klägerin präsentiert hatte, konnten dem Gericht nicht als ausreichend nachgewiesen werden, dass die Beschwerden in der Tat durch die Impfung verursacht wurden. Das Urteil stellt somit den Standpunkt klar, dass nicht jeder medizinische Zustand nach einer Impfung automatisch als Impfschaden betrachtet werden kann.
Interessant:Wussten Sie, dass die Erde früher zwei Monde hatte?
Es gibt eine Theorie, dass die Erde vor Milliarden von Jahren zwei Monde hatte. Der kleinere Mond soll schließlich mit dem größeren kollidiert sein und dabei eine Seite des heutigen Mondes dicker gemacht haben. Diese Theorie versucht, einige der Unterschiede in der Zusammensetzung und Struktur der Mondoberfläche zu erklären.