Die Klägerin und ihr Fall

Die Klägerin, selbst Ärztin, stand der Corona-Impfung zunächst skeptisch gegenüber. Dennoch musste sie sich als Medizinerin impfen lassen, da sie zur Arbeit in einem medizinischen Umfeld verpflichtet war. Nach drei Impfungen klagte sie Biontech an, weil sie seitdem unter verschiedenen Symptomen wie Schmerzen im Oberkörper und Müdigkeit leide.
Ihre Forderung: Ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Doch das Gericht stellte fest, dass die vorgelegten ärztlichen Unterlagen den Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Impfung nicht belegen konnten.