3. Variierende Familienzuschläge in verschiedenen Bundesländern
Die Höhe des Familienzuschlags für Beamte ist nicht bundesweit gleich, sondern variiert je nach Bundesland. In Bayern beispielsweise ist der kinderbezogene Anteil besonders hoch. Ab August 2025 wird für das erste und zweite Kind jeweils 263,22 Euro gezahlt, während für jedes weitere Kind ein Zuschlag von 806,72 Euro erfolgt. Auch in Hessen profitieren Beamte von attraktiven Zuschlägen.
Hier erhalten Beamte seit dem 1. Januar für die ersten beiden Kinder jeweils 249,50 Euro und ab dem dritten Kind jeweils 764,66 Euro. Diese Differenzen zwischen den Bundesländern resultieren aus den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und den finanziellen Spielräumen der jeweiligen Länder. Beamte in Bundesländern mit höheren Zuschlägen haben daher deutlich mehr finanzielle Entlastung, was die Gleichbehandlung von Staatsbediensteten im ganzen Land betrifft.