1. Kindergeld und Familienzuschlag für Beamte: Ein Überblick
Seit dem 1. Januar 2025 erhalten alle Eltern in Deutschland Kindergeld in Höhe von 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Dieses wird unabhängig von der Einkommenshöhe gezahlt und kann unter bestimmten Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr fortgeführt werden, etwa wenn das Kind studiert oder einen Freiwilligendienst leistet. Beamte profitieren jedoch zusätzlich von einem Familienzuschlag, der den regulären Betrag deutlich übersteigt. Dieser Zuschlag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem familienstandbezogenen und einem kinderbezogenen Anteil.
Der familienstandbezogene Anteil gilt für verheiratete Beamte oder solche in eingetragener Lebenspartnerschaft. Der kinderbezogene Anteil steigt mit der Zahl der Kinder und sorgt für eine zusätzliche finanzielle Entlastung. Im Vergleich zum normalen Kindergeld variiert der Zuschlag jedoch je nach Besoldungsgruppe und Wohnort, wobei verschiedene Bundesländer unterschiedliche Sätze zahlen.