Nicht nur in Deutschland ist das Thema juristisch relevant. Auch in der Schweiz gilt heimliches Filmen nur dann als strafbar, wenn es gezielt die Intimsphäre verletzt – etwa durch Unter-Rock- oder Duschaufnahmen. Eine Aufnahme eines bekleideten Pos beim Joggen ist bislang legal.
Martin Wyss vom Kompetenzzentrum MERH erklärt, dass hier ebenfalls eine Gesetzeslücke vorliegt. Ein ähnlicher Vorstoß wie in Deutschland könnte auch in der Schweiz sinnvoll sein. Das Thema ist nicht regional begrenzt – es betrifft viele europäische Rechtsordnungen. Gentschs Fall könnte so über nationale Grenzen hinweg Wirkung entfalten und Debatten anstoßen.
Interessant:Wussten Sie, dass Schmetterlinge mit ihren Füßen schmecken?
Schmetterlinge besitzen Geschmackssensoren an ihren Füßen, die es ihnen ermöglichen, den Geschmack von Pflanzen zu erkennen, auf denen sie landen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, geeignete Pflanzen zur Eiablage und zur Nahrungsaufnahme zu identifizieren. Darüber hinaus können sie über ihre Füße auch Pheromone wahrnehmen, die eine Rolle bei der Partnersuche spielen.