Joggerin kontert mit Petition

5. Gesetzeslücke im Fokus

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Der Fall zeigt ein eklatantes Problem in der aktuellen Gesetzeslage. Heimliches Filmen ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn es sich um Aufnahmen unter die Kleidung oder von nackter Haut handelt. Das gezielte Filmen eines bekleideten Körpers mit sexueller Absicht fällt bislang nicht darunter.

Auch wenn keine Veröffentlichung erfolgt, ist der Akt selbst aktuell nicht strafbar. Für viele unverständlich. Yanni Gentsch will genau diese Lücke schließen lassen. In ihrer Petition fordert sie, dass auch das Filmen ohne Einverständnis strafbar wird – unabhängig von Haut oder Kleidung. Der Fall zeigt: Es geht um mehr als nur Handyvideos – es geht um Selbstbestimmung.

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