Immer mehr Supermärkte haben SB-Kassen: Doch viele Kunden machen den selben Fehler…

6. Darf das Supermarktpersonal Taschen kontrollieren?

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Taschenkontrollen durch das Supermarktpersonal sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Eine Durchsuchung darf nur von der Polizei durchgeführt werden, und auch dann nur bei einem konkreten Verdacht.

Dieser Verdacht muss darauf beruhen, dass das Personal beobachtet hat, wie jemand Ware ohne zu zahlen in die Tasche gesteckt hat. Ohne diesen Verdacht dürfen Sie einer Taschenkontrolle widersprechen. Wenn das Personal auf einer Kontrolle besteht, sollten Sie darauf bestehen, dass die Polizei hinzugezogen wird, empfiehlt Rechtsexperte Simon Götze.

Interessant: Wussten Sie, dass die Sahara nicht immer eine Wüste war?

Vor etwa 10.000 Jahren war die Sahara eine fruchtbare Region mit Flüssen, Seen und üppiger Vegetation. Diese "Grüne Sahara" beherbergte zahlreiche Tierarten und menschliche Siedlungen. Klimatische Veränderungen führten jedoch zur Austrocknung der Region und zur Bildung der heutigen Wüste. Diese historische Transformation zeigt, wie dynamisch und veränderlich die Erde ist.