Immer mehr Supermärkte haben SB-Kassen: Doch viele Kunden machen den selben Fehler…

2. Was tun, wenn ein Artikel nicht gescannt wird?

Bild: IMAGO / Eibner

Es kann passieren, dass ein Artikel versehentlich nicht erfasst wird, besonders bei größeren Einkäufen. Wenn man dies nicht bemerkt und der Artikel ungescannt in die Tasche wandert, ist es wichtig, zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden.

Laut Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, muss man das unbeabsichtigt nicht gescannte Produkt aus zivilrechtlicher Sicht zurückgeben oder den Preis nachzahlen. Ein strafrechtlicher Vorwurf wegen Diebstahls ist nur dann möglich, wenn ein Vorsatz vorliegt, also wenn das Nicht-Scannen absichtlich war.

Interessant: Haben Sie jemals von der "Dritten Hand" gehört?

Im Jahr 2003 entwickelten Forscher eine Roboterhand, die als "Dritte Hand" agiert und von Gehirnsignalen gesteuert werden kann, um Menschen mit Behinderungen zu helfen. Diese Technologie könnte das Leben vieler Menschen verbessern, indem sie ihnen mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglicht. Die Forschung in diesem Bereich schreitet voran, und es ist möglich, dass solche Technologien in Zukunft noch weiter entwickelt und verfeinert werden, um noch mehr Funktionen zu bieten.