Immer mehr Supermärkte haben SB-Kassen: Doch viele Kunden machen den selben Fehler…

2. Was tun, wenn ein Artikel nicht gescannt wird?

Bild: IMAGO / Eibner

Es kann passieren, dass ein Artikel versehentlich nicht erfasst wird, besonders bei größeren Einkäufen. Wenn man dies nicht bemerkt und der Artikel ungescannt in die Tasche wandert, ist es wichtig, zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden.

Laut Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, muss man das unbeabsichtigt nicht gescannte Produkt aus zivilrechtlicher Sicht zurückgeben oder den Preis nachzahlen. Ein strafrechtlicher Vorwurf wegen Diebstahls ist nur dann möglich, wenn ein Vorsatz vorliegt, also wenn das Nicht-Scannen absichtlich war.

Interessant: Wussten Sie, dass Schmetterlinge mit ihren Füßen schmecken?

Schmetterlinge besitzen Geschmackssensoren an ihren Füßen, die es ihnen ermöglichen, den Geschmack von Pflanzen zu erkennen, auf denen sie landen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, geeignete Pflanzen zur Eiablage und zur Nahrungsaufnahme zu identifizieren. Darüber hinaus können sie über ihre Füße auch Pheromone wahrnehmen, die eine Rolle bei der Partnersuche spielen.