Illegale Müllentsorgung: Die Bußgelder kommen auf dich zu

6. Altglas und Fehlwürfe

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Beim Entsorgen von Altglas gibt es klare Vorschriften, was und was nicht in die Glascontainer gehört. Keramik, Porzellan, Glühbirnen und Fensterscheiben gehören nicht in die Altglassammlung. Wer diese Materialien dennoch dort entsorgt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Dies liegt daran, dass diese Materialien den Schmelzprozess des Glases stören und die Recyclingqualität beeinträchtigen können.

Auch bei der Farbtrennung ist Vorsicht geboten, da Fehlwürfe die Herstellung von neuen Glasverpackungen erschweren und somit zusätzliche Kosten verursachen können. Daher sollte man immer auf die Beschilderung und Hinweise an den Glascontainern achten, um Fehler zu vermeiden.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?

Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.