Illegale Müllentsorgung: Die Bußgelder kommen auf dich zu

6. Altglas und Fehlwürfe

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Beim Entsorgen von Altglas gibt es klare Vorschriften, was und was nicht in die Glascontainer gehört. Keramik, Porzellan, Glühbirnen und Fensterscheiben gehören nicht in die Altglassammlung. Wer diese Materialien dennoch dort entsorgt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Dies liegt daran, dass diese Materialien den Schmelzprozess des Glases stören und die Recyclingqualität beeinträchtigen können.

Auch bei der Farbtrennung ist Vorsicht geboten, da Fehlwürfe die Herstellung von neuen Glasverpackungen erschweren und somit zusätzliche Kosten verursachen können. Daher sollte man immer auf die Beschilderung und Hinweise an den Glascontainern achten, um Fehler zu vermeiden.

Interessant: Wussten Sie, dass der Eiffelturm im Winter schrumpft?

Der Eiffelturm, eines der berühmtesten Wahrzeichen der Welt, kann aufgrund der Temperaturänderungen im Winter um bis zu 15 Zentimeter schrumpfen. Metall dehnt sich bei Wärme aus und zieht sich bei Kälte zusammen, was zu dieser bemerkenswerten Veränderung in der Größe des Turms führt. Diese thermische Reaktion ist ein Beispiel für die physikalischen Eigenschaften von Materialien und ihre Reaktionen auf Umweltbedingungen.