Gericht erklärt: In diesem Fall droht der GEZ-Gebühr das Ende

Urteil mit Sprengkraft

Image: AI
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Am 15. Oktober 2025 stellte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts klar, dass die Beitragspflicht nur Bestand hat, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsrechtlich verankerten Funktionsauftrag erfüllen. Werden Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum „gröblich verfehlt“, kann die Gebühr verfassungswidrig werden.

Die Richter hoben damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und gaben dem Thema neue Brisanz. Plötzlich steht nicht mehr die einzelne Zahlungsverweigerung im Fokus, sondern die Frage, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio ihr Publikum noch breit genug abbilden.

Lassen Sie uns nun untersuchen, wie diese „gröbliche Verfehlung“ überhaupt messbar sein soll …

Interessant: Wussten Sie, dass die Sahara nicht immer eine Wüste war?

Vor etwa 10.000 Jahren war die Sahara eine fruchtbare Region mit Flüssen, Seen und üppiger Vegetation. Diese "Grüne Sahara" beherbergte zahlreiche Tierarten und menschliche Siedlungen. Klimatische Veränderungen führten jedoch zur Austrocknung der Region und zur Bildung der heutigen Wüste. Diese historische Transformation zeigt, wie dynamisch und veränderlich die Erde ist.