Urteil mit Sprengkraft

Am 15. Oktober 2025 stellte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts klar, dass die Beitragspflicht nur Bestand hat, solange die öffentlich-rechtlichen Sender ihren verfassungsrechtlich verankerten Funktionsauftrag erfüllen. Werden Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum „gröblich verfehlt“, kann die Gebühr verfassungswidrig werden.
Die Richter hoben damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und gaben dem Thema neue Brisanz. Plötzlich steht nicht mehr die einzelne Zahlungsverweigerung im Fokus, sondern die Frage, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio ihr Publikum noch breit genug abbilden.
Lassen Sie uns nun untersuchen, wie diese „gröbliche Verfehlung“ überhaupt messbar sein soll …
