Gender-Verbot an Schulen: Ein Zeichen gegen Vielfalt?

5. Grammatik, Normen und Missverständnisse

Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bildungsministerium betont, dass man mit dem Verbot schlicht der Rechtschreibnorm folgen wolle. Diese sei klar: Sonderzeichen im Wortinneren gehören laut dem Rat für deutsche Rechtschreibung nicht zur amtlichen Orthografie. Zudem könnten sie zu grammatikalischen Schwierigkeiten führen – zum Beispiel bei der Verwendung von Artikeln oder Pronomen.

Doch Kritiker sehen darin eher ein vorgeschobenes Argument. Denn Sprache befindet sich im Wandel, und gerade in schulischen Kontexten sollte der Umgang mit sprachlicher Vielfalt kein Tabu sein. Ob sich die offiziellen Regeln künftig ändern, bleibt offen – doch derzeit lautet die Linie: Was nicht im Duden steht, wird in Sachsen-Anhalts Schulen nicht gelehrt. Dass dies auch zu Irritationen führt, ist eine Folge, die viele in der Bildungslandschaft bereits jetzt beobachten.

Interessant: Haben Sie jemals von der "Dritten Hand" gehört?

Im Jahr 2003 entwickelten Forscher eine Roboterhand, die als "Dritte Hand" agiert und von Gehirnsignalen gesteuert werden kann, um Menschen mit Behinderungen zu helfen. Diese Technologie könnte das Leben vieler Menschen verbessern, indem sie ihnen mehr Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglicht. Die Forschung in diesem Bereich schreitet voran, und es ist möglich, dass solche Technologien in Zukunft noch weiter entwickelt und verfeinert werden, um noch mehr Funktionen zu bieten.