Gender-Verbot an Schulen: Ein Zeichen gegen Vielfalt?
4. Was genau verboten wurde – und was nicht
Bild: IMAGO / Jörg Halisch
Das Verbot betrifft ausschließlich Sonderzeichen im Wortinneren, die zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen genutzt werden: Sternchen (Bäcker*in), Doppelpunkt (Lehrer:in) und Unterstrich (Sportler_in). Diese Formen gelten laut Ministerium als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung – und dürfen deshalb im Unterricht sowie in offiziellen Schreiben nicht mehr verwendet werden.
Nicht betroffen sind hingegen Doppelnennungen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder neutrale Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“. Diese gelten weiterhin als regelkonform und dürfen verwendet werden. Auch Unterrichtsmaterialien von Drittanbietern, die gegenderte Formen enthalten, dürfen laut Ministerium genutzt werden – solange keine inhaltlichen Fehler vorliegen. Diese Abgrenzung zeigt, dass es sich nicht um ein vollständiges Genderverbot, sondern um eine Einschränkung bestimmter Schreibweisen handelt.
Interessant:Wussten Sie, dass Delfine Namen haben?
Delfine nutzen individuelle Pfeiflaute, um sich gegenseitig zu identifizieren, ähnlich wie Menschen Namen verwenden. Diese einzigartigen Pfeiflaute dienen der Kommunikation und dem sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe. Studien haben gezeigt, dass Delfine auf ihren eigenen "Namen" reagieren und ihn sogar nachahmen können, um die Aufmerksamkeit anderer Delfine zu erregen.