Gender-Verbot an Schulen: Ein Zeichen gegen Vielfalt?

4. Was genau verboten wurde – und was nicht

Bild: IMAGO / Jörg Halisch

Das Verbot betrifft ausschließlich Sonderzeichen im Wortinneren, die zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen genutzt werden: Sternchen (Bäcker*in), Doppelpunkt (Lehrer:in) und Unterstrich (Sportler_in). Diese Formen gelten laut Ministerium als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung – und dürfen deshalb im Unterricht sowie in offiziellen Schreiben nicht mehr verwendet werden.

Nicht betroffen sind hingegen Doppelnennungen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder neutrale Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“. Diese gelten weiterhin als regelkonform und dürfen verwendet werden. Auch Unterrichtsmaterialien von Drittanbietern, die gegenderte Formen enthalten, dürfen laut Ministerium genutzt werden – solange keine inhaltlichen Fehler vorliegen. Diese Abgrenzung zeigt, dass es sich nicht um ein vollständiges Genderverbot, sondern um eine Einschränkung bestimmter Schreibweisen handelt.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, warum manche Vögel nach Süden ziehen?

Viele Vogelarten ziehen nach Süden, um den kalten Wintertemperaturen und Nahrungsmangel in ihren Brutgebieten zu entkommen. Diese saisonale Wanderung, bekannt als Zugverhalten, ermöglicht es den Vögeln, günstigere Bedingungen für Nahrung und Fortpflanzung zu finden. Einige Arten legen dabei Tausende von Kilometern zurück und nutzen dabei beeindruckende Navigationsfähigkeiten, die durch das Erdmagnetfeld, die Sonne und die Sterne unterstützt werden.