3. Rückwirkende Erhebung der Umlage
Ein bedeutender Aspekt der neuen Regelung ist, dass die erhöhte Umlage rückwirkend ab März 2024 erhoben wird. Dies bedeutet, dass Verbraucher mit einer Nachzahlung für den Zeitraum zwischen März und Dezember 2024 rechnen müssen. Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren – verursacht durch politische Uneinigkeiten in der Ampelkoalition – wurde die Anpassung spät beschlossen, was zu dieser Rückwirkung führt.
Für viele Haushalte wird diese Nachzahlung eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, die in das nächste Jahr hineinreicht. Die genaue Höhe der Nachzahlung ist von der Verbrauchsmenge jedes Haushalts abhängig, was zu unterschiedlichen Beträgen führen kann.