7. Holunda als Vorname
Der Name Holunda, abgeleitet von der Holunderpflanze, ist in Deutschland als Vorname nicht erlaubt. Die Standesämter stufen diesen Namen als zu alltagsnah ein, da er aus einem gebräuchlichen Begriff der Pflanzenwelt stammt. Namen, die keine etablierte Namensgeschichte haben oder im Alltag häufig als Bezeichnung für Dinge oder Pflanzen verwendet werden, gelten als ungeeignet für die Namensgebung. Diese Regelung soll verhindern, dass Kinder durch ungewöhnliche oder zu banale Namen in ihrer Identität beeinträchtigt werden.
Obwohl die Verbindung zur Natur für viele Eltern reizvoll erscheint, bleiben Namen wie Holunda problematisch. Die deutschen Behörden achten darauf, dass Vornamen eindeutig und individuell sind, ohne eine zu alltägliche Bedeutung zu tragen.