6. Dracula als Vorname
Der Name Dracula, inspiriert von der berühmten literarischen Figur, ist in Deutschland nicht erlaubt. Die Standesämter lehnen diesen Namen ab, da er unweigerlich mit einem Blutsauger und düsteren Assoziationen verbunden wird. Namen, die mit Fiktion, insbesondere mit negativen oder gruseligen Charakteren, in Zusammenhang stehen, werden oft als ungeeignet für Kinder angesehen.
Die Behörden berücksichtigen dabei, ob ein Vorname potenziell zu Spott, Diskriminierung oder einer belastenden Identität führen könnte. Dracula gehört eindeutig zu den Beispielen, die gegen die strengen Vorschriften der deutschen Namensgebung verstoßen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass ein Vorname das Kind positiv prägt und es vor möglichen negativen Reaktionen schützt.